29.04.2011 | Abgeltungsteuer hat einiges geändert
Darlehensverträge zwischen Angehörigen: Wann sind sie noch sinnvoll?
Mit Darlehensverträgen zwischen Angehörigen konnte man früher gut Steuern sparen. Unter der Abgeltungsteuer haben sich die „Spielregeln“ aber wesentlich geändert. Folge: Sie sollten neu überlegen, wann solche Verträge wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll sind. Der folgende Beitrag liefert wertvolle Entscheidungshilfen.
Die wirtschaftliche Ausgangsüberlegung
Mit der richtigen Gestaltung erreichen Sie bei Darlehensverträgen zwischen Angehörigen eine Win-win-Situation für beide Beteiligte:
- Der Darlehensnehmer erhält einen günstigeren Zinssatz, als wenn er sich das Geld von der Bank borgen müsste.
- Der Darlehensgeber bekommt höhere Zinsen als bei der Bank.
Die steuerliche Komponente
Mitunter lassen sich mit Darlehensverträgen zwischen Angehörigen zudem auch noch Steuern sparen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das Modell durch die Abgeltungsteuer sogar noch attraktiver geworden ist, weil der Darlehensgeber erhaltene Zinsen nicht mehr mit seinem individuellen Steuersatz, sondern nur noch pauschal mit 25 Prozent versteuern muss, während der Darlehensnehmer die Schuldzinsen mit dem individuellen (Grenz)steuersatz ansetzen kann (wenn das Darlehen aufgenommen wird, um damit steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen).
Neue Steuerregeln unter der Abgeltungsteuer
Doch das hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem einen Riegel vorgeschoben. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
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