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01.02.2004 | Abtretung einer Lebensversicherung an finanzierende Bank

Wann ist die Verwendung steuerschädlich?

Ein Vertreter schildert folgenden Fall: "Seit dem 1. November 1990 besteht eine Kapital bildende Lebensversicherung. Seit Juni 2000 wurde ein Teil des Rückkaufswerts zur Absicherung eines betrieblichen Kredits (Kauf eines Agentur-Pkw) an eine Bank abgetreten. Nun soll die Lebensversicherung im Zuge der Übernahme einer Firmenimmobilie abgetreten werden. Ist die Lebensversicherung nach wie vor steuerfrei?".

Grundsätze der steuerschädlichen Verwendung

Grundsätzlich ist die Verwendung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen zur Sicherung eines Darlehens steuerschädlich (§  10 Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz).

  • Das gilt jedoch nicht, wenn das Darlehen der Anschaffung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens dient und die Zinsen des Darlehens somit Betriebsausgaben darstellen.
  • Sind die Zinsen nur zum Teil Betriebsausgaben, ist die Verwendung steuerschädlich. Die Erträge der Lebensversicherung müssen trotz Einhaltung der Mindestlaufzeit versteuert werden.
    Finanzierung von Pkw und Immobilie

    Agentur-Pkw und Firmen-Immobilie gehören zum Anlagevermögen. Werden sie ausschließlich betrieblich genutzt, können sie steuerunschädlich über Lebensversicherungen finanziert werden.

  • Wird der Pkw sowohl privat als auch betrieblich genutzt, dürfen die Finanzierungskosten nicht zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die LV-Finanzierung ist steuerschädlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Privatanteil über die Ein-Prozent- oder die Fahrtenbuch-Methode ermittelt wird.