29.01.2009 | Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung
Wichtige Änderungen
für Versicherungsvertreter im Überblick
Die Verordnung über die Versicherungs-Vermittlung und -Beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung, VersVermV) wurde am 19. Dezember 2008 an verschiedenen Stellen nachgebessert. Die meisten Änderungen gelten bereits seit dem 1. Januar 2009.
Sachkundeprüfung
Hinsichtlich der Sachkunde bzw. Berufsqualifikation gibt es drei wichtige Änderungen.
1. Verlängerung der Bestandschutzregelung
Die wichtigste findet sich in § 1 Absatz 4 VersVermV, der ab sofort nur noch lautet: „Personen, die seit dem 31. August 2000 selbstständig oder unselbstständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung“.
Wichtig: Die Frist zur Geltendmachung der „Alten-Hasen-Regelung“ wurde somit komplett gestrichen. Die Sachkunde wird also bei den alten Hasen als gegeben angesehen, unabhängig davon, wann sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen oder über einen Versicherer ins Register eingetragen werden.
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