· Fachbeitrag · Finanzierung
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung regelt Details zur Sachkunde und Berufshaftpflicht
| Die Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) ist seit dem 7. Mai 2016 in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem die Einzelheiten zur Berufshaftpflicht, Sachkunde und zu den Verhaltenspflichten des Immobiliardarlehensvermittlers. |
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung muss ab dem 21. März 2016 bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein, das in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Sie muss für das gesamte Gebiet der EU und der EWR-Vertragsstaaten gelten, es sei denn die Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf das Inland (§§ 9, 10 Abs. 1 ImmVermV).
Die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie beträgt
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