01.05.2003 | Agentur-Organisation
Hinzuverdienst bei Erwerbsunfähigkeits-Rentnern
Ein Leser hat uns auf folgendes Problem hingewiesen: "Bei einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente) dürfen auch nach der aktuellen Broschüre des VDR keine selbstständigen Tätigkeiten ausgeübt werden: In der Praxis bedeutet dies, dass die in der April-Ausgabe (Seite 18f.) genannten Hinzuverdienstgrenzen aus selbstständiger Tätigkeit auf Erwerbsunfähigkeit-Rentner mit Rentenbescheid bis Dezember 2000 nicht anwendbar sind." Wir haben den VDR damit konfrontiert.
Antwort des VDR: "Bei Rentnern, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht beziehen, führt jede selbstständige Tätigkeit zum Wegfall der EU-Rente. Die Frage der Einkommenshöhe stellt sich hier daher nicht. Es besteht in diesem Fall allerdings in der Regel ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach neuem Recht, und dann sind die Hinzuverdienstgrenzen anzuwenden."
Unser Tipp: Um Sicherheit in den kritischen Fällen der EU-Rente zu bekommen, wenden Sie sich bitte an den VDR (www.vdr.de ).