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01.01.2004 | Agentur-Organisation

Hinzuverdienstgrenze auf 345 Euro angehoben

Wenn Sie einen Rentner beschäftigen, sollten Sie Folgendes wissen: Die Hinzuverdienstgrenze von bisher 340 Euro ist zum 1. Januar 2004 auf 345 Euro brutto angehoben worden. Die 345-Euro-Grenze gilt also ab sofort bundesweit für

  • die Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr,
  • die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (erstmaliger Rentenbeginn bis 31. Dezember 2000) und
  • die Rente wegen voller Erwerbsminderung (erstmaliger Rentenbeginn ab 1. Januar 2001).

    Unser Service: Einen Überblick über die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

    Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 4 | ID 97101