01.09.2004 | Agenturräume
Gericht definiert "klassische" Büroräume!
Fallen Agenturräume in den eigenen vier Wänden unter den Begriff "Arbeitszimmer" oder sind es "Büroräume"? Das Niedersächsische (FG) Finanzgericht hat die Räume eines Generalagentur-Inhabers als "Büroräume" qualifiziert. Folge: Die Betriebsausgaben sind voll abzugsfähig. Der Fall war wie folgt gelagert:
Der Generalagent nutzte in seinem eigengenutzen Einfamilienhaus zwei Büroräume, davon einen selbst. |
Er stellte den anderen Raum seinen angestellten Mitarbeitern als Arbeitsplatz zur Verfügung. |
Die Räume waren wie Büros möbliert. Ein Raum war mit einem Konferenztisch ausgestattet. |
Die Mitarbeiter und der Generalagent führten in den Räumen regelmäßig Kundengespräche und Besprechungen. |
Die intensive Nutzung der Büroräume durch andere Personen ist nach Ansicht des FG untypisch für ein Arbeitszimmer. Sie spreche vielmehr für das Vorliegen von Büroräumen. (Rechtskräftiges Urteil vom 4.3.2004, Az: 3 K 10594/01; Abruf-Nr. 041941 )
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