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28.10.2010 | Agenturrecht

Das muss der Versicherer Ihnen kostenlos überlassen

Viele Gesellschaften verlangen von Ihnen Geld für die Nutzung der versicherereigenen Software, für Werbeartikel, Kundenzeitschriften, Fortbildungskosten und vieles mehr. Viele Vertreter fragen sich daher, welche Kosten der Versicherer abwälzen darf und was er kostenfrei überlassen muss. In einer Sonderausgabe haben wir den aktuellen Stand für Sie zusammengestellt.  

Unser Service: Sie finden die Sonderausgabe zum Download in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Agenturrecht“.  

Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 1 | ID 139620