· Fachbeitrag · Agenturrecht
Vermittlung einer BU für das eigene Kind
| Vermittelt ein Versicherungsvermittler oder Untervermittler eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sein Kind, ist das Wissen des Vermittlers über die Vorerkrankung seines Kindes dem Versicherer nicht zuzurechnen. |
Nach Ansicht des Landgerichts Dortmund findet keine Wissenszurechnung über die Auge-und Ohr-Rechtsprechung statt. Das Wissen des Vermittlers ist rein privat. Der Vermittler steht im Lager seines Kindes und nicht des Versicherers. Folge im Urteilsfall: Der Versicherer durfte die Versicherung rückwirkend kündigen, weil das Kind (Versicherungsnehmer) eine vorsätzliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hatte. Es hatte Gesundheitsfragen falsch beantwortet (Urteil vom 10.3.2011, Az: 2 O 380/10; Abruf-Nr. 111372).