29.06.2009 | Altersversorgung
Erhalt der Verbraucherinformationen bei bAV
Folgende Anfrage hat uns erreicht: „Einer meiner Kunden verwies mich bei der Übergabe der Verbraucherinformationen beim Abschluss mehrerer Entgeltumwandlungen auf § 13 Bürgerliches Gesetzbuch. Er sei als Arbeitgeber Unternehmer und nicht Verbraucher - und müsse die Verbraucherinformationen nicht erhalten und demnach den Erhalt auch nicht quittieren, wie es der Versicherer verlangt. Zu Recht?“ Wir haben Alexander Klein von der SLPM gefragt.
Die Antwort: Der Unternehmer hat Recht. Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und nicht der Mitarbeiter, entfallen auch die Informationspflichten für Verbraucher. Die Übergabe der Verbraucherinformationen ist also nicht zwingend erforderlich.
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 3 | ID 127987