01.09.2007 | Altersversorgung
Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ beschlossen. Eckpunkte:
- Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. § 115 Sozialgesetzbuch IV wird aufgehoben.
- Das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften soll vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden. § 1b Absatz 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz wird entsprechend geändert.
Der weitere Weg des Gesetzes: Der Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Dieser kann dazu Stellung nehmen, bevor das Gesetz das weitere parlamentarische Verfahren durchläuft.
Unser Service: Den Gesetzentwurf finden Sie im Online-Service (www.iww.de) unter „Gesetzesmaterialien“ – „Altersversorgung“.
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112154