01.04.2006 | Anlagevermittlung
Auf versteckte Innenprovisionen hinweisen!
Wer als Geschäftsbesorger einen Wohnungskauf komplett für den Käufer abwickelt, aufgepasst! Wissen Sie von einer versteckten überdurchschnittlichen Innenprovision von 15 Prozent und mehr, zum Beispiel weil diese im Prospekt versteckt, aber erkennbar sind, müssen Sie den Käufer vor Abschluss der Verträge darauf hinweisen. Weisen Sie nicht hin, riskieren Sie, von ihm auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.7.2005, Az: III ZR 290/04, Abruf-Nr. 052557 )
Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 4 | ID 97514