01.02.2007 | Anlagevermittlung
Bank muss auf ungeklärte Rechtslage hinweisen
Eine Bank muss auf die Risiken durch eine noch ungeklärte Rechtslage hinweisen, wenn sie "Steuerspar-Modelle" vermittelt, die auf einem neuartigen Konzept beruhen, das bislang in der steuerlichen Praxis nicht zur Anwendung gekommen ist. Sie macht sich ersatzpflichtig, wenn sie dem Kunden nicht sagt, dass keine Praxis mit den Finanzbehörden besteht und lediglich eine unverbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts über die Steuerwirksamkeit vorliegt. (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 16.11.2006, Az: 6 U 150/06; Abruf-Nr. 063684 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 2 | ID 97670