01.01.2007 | Anlagevermittlung
Über Anlageklasse zutreffend informieren
Wer Investmentfonds vermittelt, sollte genau darauf achten, welcher Anlageklasse der jeweilige Fonds zugeordnet ist. Investmentfonds der Anlageklasse "gewinnorientiert" oder "risikobewusst" sollten als solche bezeichnet werden. Keinesfalls sollten Vermittler diese - nur weil dies besser zum Profil des Anlegers passt - als "sicher" darstellen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2006, Az: III ZR 122/05; Abruf-Nr. 063405 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 4 | ID 97657