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01.09.2006 | Anlagevermittlung

Zeichner trägt Beweislast für fehlende Prospektübergabe

Fordert der Anleger vom Vermittler Schadenersatz wegen unzureichender Risikoaufklärung, trägt er die Beweislast für die Behauptung, vom Vermittler keinen Anlageprospekt erhalten zu haben. Mit diesem Tenor hat der Bundesgerichtshof den Schadenersatzanspruch von Zeichnern eines Filmfonds gegen den Vermittler zurückgewiesen. Der Vermittler hatte vorgetragen, einen umfassenden Anlageprospekt mit Hinweisen auf die Risiken des Fonds so rechtzeitig übergeben zu haben, dass sie den Prospekt ausreichend hätten prüfen können. Dies konnten die Zeichner nicht widerlegen. (Urteil vom 11.5.2006, Az: III ZR 205/05; Abruf-Nr.  061920 )

Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 4 | ID 97598