01.05.2006 | Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
So formulieren Sie Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen rechtssicher
In vielen Arbeitsverträgen finden sich so genannte Ausschlussfristen. Nach deren Inhalt muss eine Vertragspartei zur Wahrung etwaiger Ansprüche in einer bestimmten Art und Weise innerhalb bestimmter Zeiträume tätig werden. Sind diese Klauseln wirksam, bieten sie beiden Parteien Rechtssicherheit.
Sind die Klauseln jedoch unwirksam, wiegen sie den Anspruchsgegner nur scheinbar in Sicherheit. Denn der Anspruch kann trotz Ablauf vereinbarter Ausschlussfristen geltend gemacht werden. Auch prozessual gesehen hat der Anspruchssteller die Trümpfe in der Hand:
Die Arbeitsgerichte müssen das Erlöschen von Ansprüchen von Amts wegen prüfen. Im Umkehrschluss heißt das: Wer einen Anspruch trotz vereinbarter Ausschlussfrist geltend macht, muss sich noch nicht einmal auf die Unwirksamkeit der Ausschlussfrist berufen. |
Einseitig vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsverträge gelten seit dem 1. Januar 2002 als so genannte Verbraucherverträge. Sie unterliegen einer eingeschränkten AGB-Kontrolle (§§ 305 Absatz 1, 310 Absatz 3 und 4 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Sind also beispielsweise entsprechende Klauseln missverständlich formuliert oder benachteiligen sie den Mitarbeiter unangemessen, sind sie unwirksam (§ 307 Absatz 1 und 2 BGB). |
Wichtig: Nicht der AGB-Kontrolle unterliegen Ausschlussfristen in Tarifverträgen, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen (§ 310 Absatz 4 Satz 1 BGB).
In der Arbeitswelt existieren Ausschlussfristen unterschiedlicher Art. Mal ist die formlose Geltendmachung, ein anderes Mal Schriftform vorgeschrieben oder gar die gerichtliche Geltendmachung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig