· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Aktuelle Fallen rund um den Ausgleichsanspruch und wie Sie diese umgehen
von Rechtsanwalt Jürgen Evers, Blanke Meier Evers, Bremen
| Die Versicherer stellen aktuell zwei Fallen rund um den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters auf - die eine betrifft die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach der Neufassung 2009, die andere die Bewertung übertragener Bestände. Strategisches Handeln ist gefragt, um diese Fallen zu umgehen. |
Neufassung des § 89b HGB ohne praktische Auswirkungen
2009 ist der Ausgleichsanspruch neu geregelt worden. Die Frage, welche Folgen sich für den Ausgleich des Versicherungsvertreters ergeben, wurde anfänglich als offen eingeschätzt. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Gerichte an ihrer bisherigen Spruchpraxis festhalten, so zum Beispiel das OLG Hamm.
Ansicht des OLG Hamm ...
Nach Ansicht des OLG Hamm sind zwar Provisionsverluste des Versicherungsvertreters nach der Neuregelung des § 89b Abs. 1 HGB keine Voraussetzung des Ausgleichs mehr. Auch begrenzten sie den Anspruch nach den klaren Vorgaben des EuGH insbesondere nicht in der Höhe. Die Neuregelung habe aber nicht zur Folge, dass ein Vertreter den Ausgleich nicht weiter nach den entgangenen Provisionen berechnen könne (Beschluss vom 11.2.2010, Az: I-18 U 148/05; Abruf-Nr. 112275).
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