27.03.2009 | Ausgleichsanspruch
Anrechnung des Rentenbarwerts auf Ausgleichsanspruch
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) München I gibt es keine „funktionelle Verwandtschaft“ zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung (Ausgabe 3/2009, Seite 5): Während der Vertreter über eine Barabfindung frei verfügen könne, diese also multifunktional sei, sei die vom Versicherer gewährte Altersversorgung nur monofunktional. Sie diene alleine der Alterssicherung, und zwar auch dann, wenn der Vertreter einer solchen nicht bedürfe (Urteil vom 8.12.2008, Az: 14 HKO 24599/07; Abruf-Nr. 090483).
Wichtig: Die Allianz will das Urteil nicht akzeptieren - zumal es von der bisherigen Rechtsprechung abweicht. Die Berufung ist beim Oberlandesgericht München anhängig (Az: 7 U 2055/09).
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 1 | ID 125635