01.04.2006 | Ausspannung während des Agenturvertrags
Was Sie in punkto Ausspannung von Versicherungsverträgen wissen müssen
Es macht immer böses Blut, wenn man einem etwas wegnimmt, was er im Besitz hat. Kein Wunder demnach, dass das Thema "Ausspannung" einen markanten Platz in der Gedankenwelt der Versicherungsvermittlung einnimmt.
Grund genug, Blick und Aufmerksamkeit auf die damit verknüpften Zusammenhänge zu lenken und insbesondere die unbedingt zu beachtenden Regeln schärfer ins Auge zu fassen.
Zunächst zum Begriff: "Ausspannung" meint die "Umdeckung" von Versicherungsverträgen, das heißt: Der Versicherungsnehmer wird veranlasst, die bestehenden Versicherungsverträge zu kündigen bzw. nicht zu verlängern und sie neu abzuschließen, und zwar beim vom Vertreter vertretenen Versicherer oder bei anderen vom Vertreter/Makler empfohlenen Versicherer.
Zu unterscheiden sind hiernach schon zwei Fälle:
1. | Die aktive Ausspannung während des Agenturvertrags |
2. | Die Ausspannung nach dessen Beendigung; bei letzterer geht es vornehmlich um vormals "eigene" HUK- und Sachversicherungsbestände. |
Mit der Ausspannung während des Agenturvertrags beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe, mit der nach Beendigung des Agenturvertrags in der Mai-Ausgabe.
Grundsätzlich ist die Ausspannung ein legitimes Mittel, im Wettbewerb die Überlegenheit der eigenen Tüchtigkeit zu bewähren und den fremdversicherten Kunden zu sich herüberzuziehen. Allerdings stellt sich die Frage, ob und welche Grenzen dem eigenen Vorgehen gezogen sind. An welchen Maßstäben muss der Vertreter sein Handeln messen?
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