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01.04.2005 | Berufshaftpflicht und Qualifikation

So stellen Sie die Weichen richtig

von Diplom-Betriebswirt Matthias Beenken, Bochum

Die Konsequenzen der Vermittlergesetze werden bei den Versicherern und Vermittlerverbänden heiß diskutiert. Dabei geht es vor allem um die Auswirkungen auf die Praxis und die richtige Vorbereitung. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie die Weichen in punkto Berufshaftpflicht und Qualifikation richtig stellen.

Berufshaftpflicht oder Privilegierung?

Versicherungsvertreter müssen künftig grundsätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen, so will es das Vorschaltgesetz. Ausschließlichkeitsvertreter können aber privilegiert sein, wenn ein Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernimmt. Dann ist keine Berufshaftpflicht vorgeschrieben. Ist diese Privilegierung von Vorteil?

Pro Privilegierung

Mit der Privilegierung vermeiden Sie die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, im Schnitt 1.000 bis 1.500 Euro jährlich und mit Selbstbeteiligung. Zudem muss der Versicherer bei uneingeschränkter Haftungsübernahme für die Folgen Ihres Fehlverhaltens aufkommen.

Contra Privilegierung

Doch die Haftungsübernahme hat nicht nur Vorteile: Oft ist sie eingeschränkt. Manche Tätigkeiten des Vertreters für den Versicherer sind darin ausgeschlossen. Im Innenverhältnis behalten sich die Versicherer darüber hinaus oft einen Regress in beschränkter oder sogar unbeschränkter Höhe vor, letzteres insbesondere bei mehr als nur leicht fahrlässigem Verschulden.

Die Privilegierung birgt noch einen Nachteil: Versicherer könnten versucht sein, "schadenträchtige" Vertreter zu kündigen, was beim Vertreter jederzeit fristgerecht und ohne Begründung möglich ist.

Ohne eigene Vermögensschadenhaftpflicht könnte ein späterer Wechsel zu einem anderen Versicherer oder in die Maklerschaft schwer sein, zumal das künftige Annahmeverhalten der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer nicht vorhersehbar ist.