01.10.2003 | Betriebliche Altersversorgung
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
In der betrieblichen Altersversorgung müssen Arbeiter und Angestellte gleich behandelt werden. Es gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dieser Begründung gab das Bundesarbeitsgericht einem Arbeiter Recht. Er hatte sich dagegen gewehrt, dass ihm nach der Versorgungsregelung der Unterstützungskasse eine geringere betriebliche Invalidenrente zustand als den im Unternehmen beschäftigten Angestellten.
Wichtig: Die Gleichbehandlung gilt erst für die Zeit nach dem 1. Juli 1993. Bei vorher erworbenen betrieblichen Rentenansprüchen, kann der Betrieb weiter zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheiden. (Urteil vom 10.12.2002, Az: 3 AZR 3/02; Abruf-Nr. 030441 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 4 | ID 97059