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27.05.2011 | Betriebseinnahmen

BVerfG muss über Versteuerung von Haustarifen entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Frage befassen, wie Versicherungsvertreter vergünstigte Haustarife versteuern müssen, die sie anstelle einer Provision bei Abschluss eigener Sach- und Lebensversicherungen erhalten.  

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs muss ein Vertreter diesen geldwerten Vorteil als Betriebseinnahme versteuern (WVK Ausgabe 8/2010, Seite 14). Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vertreters zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) trägt das Aktenzeichen: 2 BvR 2421/10.  

Praxishinweis: Betroffene sollten in gleichgelagerten Fällen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, sich auf das Aktenzeichen beim BVerfG beziehen und Ruhen des Verfahrens beantragen.  

 

Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145481