01.10.2005 | Bilanz
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzugsfähig
Beiträge, die ein pflicht- oder freiwillig versicherter Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgabe abzugs-fähig. Das Abzugsverbot nach § 3c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) greift nicht, obwohl die Leistungen aus einer solchen Versicherung steuerfrei sind (§ 3 Nummer 1a EStG). Das hat die Oberfinanzdirektion Koblenz klargestellt.
Beachten Sie: Für GmbH-Geschäftsführer, die als Arbeitnehmer eingestuft werden, gilt: Die Beiträge sind als Werbungskosten abzugsfähig. Übernimmt die GmbH die Beiträge, kann es beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zur verdeckten Gewinnausschüttung kommen, wenn die Übernahme nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist. (Rundverfügung vom 14.2.2005, Az: S 2144 A - St 31 4)