01.11.2005 | Bilanz
Storno-Rückstellungen sind unzulässig
Wir sind gefragt worden, ob auch Rückstellungen für drohende Storni gebildet werden dürfen.
Die Antwort: Nein, Sie dürfen keine Storno-Rückstellungen bilden. Seit 1. Januar 1997 ist es unzulässig, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, worunter auch Storno-Rückstellungen fallen (§ 5 Absatz 4a Einkommensteuergesetz).
Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 4 | ID 97435