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01.11.2005 | Bilanz

Storno-Rückstellungen sind unzulässig

Wir sind gefragt worden, ob auch Rückstellungen für drohende Storni gebildet werden dürfen.

Die Antwort: Nein, Sie dürfen keine Storno-Rückstellungen bilden. Seit 1. Januar 1997 ist es unzulässig, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, worunter auch Storno-Rückstellungen fallen (§  5 Absatz 4a Einkommensteuergesetz).

Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 4 | ID 97435