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01.06.2005 | Einspruch

Recht auf AdV-Antrag ohne Sicherheitsleistung

Wehren Sie sich, wenn das Finanzamt Ihrem Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung (AdV-Antrag) nur unter der Bedingung stattgeben will, dass Sie eine Sicherheit leisten! Eine solche kann das Finanzamt nur verlangen, wenn Sie sich in einer schlechten wirtschaftlichen Situation befinden. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung im Jahr 2003 bei Verlusten aus stillen Gesellschaften. Nach Ansicht des BFH darf die Finanzverwaltung nur eine Sicherheit verlangen, wenn objektiv die Gefahr besteht, dass der Steuerpflichtige die Steuer nicht zahlen kann, falls der Rechtsstreit für ihn negativ endet. Unerheblich ist, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass er die Steuer zahlen muss. (Urteil vom 3.2.2005, Az: I B 208/04; Abruf-Nr.  050691 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 4 | ID 97357