03.01.2011 | Elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt
E-Bilanz: Startschuss um ein Jahr verschoben und dennoch topaktuell
von Diplom-Finanzwirt (FH) Bernhard Köstler, Konzernbetriebsprüfer, Journalist und Fachbuchautor
Geplant war, dass bilanzierende Unternehmen ihre Bilanzdaten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, elektronisch ans Finanzamt übermitteln müssen. Weil aber die Umsetzung der technischen Voraussetzungen für die Übermittlung komplizierter ist als erwartet, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Startschuss für die E-Bilanz um ein Jahr verschoben (Pressemitteilung vom 9.11.2010).
Zeitliche Anwendung zur E-Bilanz
Das bedeutet für Ihre Agentur: Das Finanzamt erwartet die elektronische Übermittlung Ihrer Bilanzdaten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Entspricht das Wirtschaftsjahr Ihrer Agentur dem Kalenderjahr, ist die elektronische Übermittlung für Sie erstmals für das Wirtschaftsjahr 2012 Pflicht, bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr 2013.
Übersicht bei abweichendem Wirtschaftsjahr
| Wirtschaftsjahr 2012 | Wirtschaftsjahr 2013 |
Laufzeit des Wirtschaftsjahrs | 1.8.2011 bis 31.7.2012 | 1.8.2012 bis 31.7.2013 |
Anwendung der E-Bilanz-Regeln für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. | Nein, Wirtschaftsjahr begann bereits 2011 | Ja, erstes Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt |
Praxishinweis
Zwar haben Sie nun ein ganzes Jahr Zeit, sich auf die elektronische Übermittlung vorzubereiten. Doch angesichts der anstehenden Arbeiten ist das nicht allzu lange. Denn Sie müssen Ihre Buchhaltungssoftware und Ihren Kontenrahmen an die gesetzlichen Vorgaben anpassen, müssen klären, welchen Part der Steuerberater bei der E-Bilanz spielt, und Sie müssen Ihr für die Buchhaltung zuständiges Personal schulen lassen. |
Das sind die Spielregeln zur E-Bilanz
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