22.02.2008 | Elterngeld
Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt
Bei der Berechnung des Elterngelds bleiben Einmalzahlungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Provisionen unberücksichtigt. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Sozialgericht (SG) Münster die bestehende Regelung (§ 2 Absatz 7 Satz 6 Bundeselterngeldgesetz).
Wichtig: Das gilt nach Ansicht des SG auch dann, wenn die Einmalzahlung verteilt auf das gesamte Jahr mit dem laufenden Monatslohn ausgezahlt wird. (rechtskräftiges Urteil vom 25.9.2007, Az: S 2 EG 26/07) (Abruf-Nr. 080300)
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 3 | ID 117640