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29.10.2009 | Familienverträge

Arbeitsverhältnis mit Kind - Nachweis der erbrachten Arbeit

Arbeitet der Sohn nachweislich wöchentlich sieben Stunden im elterlichen Betrieb und stimmen Arbeitszeit und Tätigkeit mit den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag überein, ist das Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen. Im Urteilsfall vor dem Finanzgericht Sachsen konnte die Mutter (Zahnärztin) anhand von Zeugenaussagen ihrer angestellten Zahnarzthelferinnen belegen, dass der Sohn vereinbarungsgemäß in der Praxis gearbeitet hat.  

Hintergrund: Bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angehörige nicht aus familiären Gründen, sondern aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs tätig geworden ist. Nur dann kann der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Arbeitsverhältnis als Betriebsausgaben abziehen.  

Unser Tipp: Mündliche Absprachen sind zwar erlaubt. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten Sie Arbeitsverträge mit Angehörigen aber stets schriftlich abfassen und einen Stundennachweis führen. (Urteil vom 17.4.2009, Az: 6 K 1713/05) (Abruf-Nr. 091915)  

Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 5 | ID 131142