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01.02.2006 | Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung

Die Besteuerung im Überblick

von Erich Holzner, Swisslife, München

Seit dem 1. Januar 2005 können bei bestimmten Vorsorgewegen auch Beiträge zu fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen (FLV, FRV) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Auf Grund der neuen Sachlage und der Produktvielfalt bei FLV/FRV ist es lohnenswert, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und sich mit den steuerlichen Wirkungen für Beiträge und Leistungen vertraut zu machen.

Marktüberblick

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Produktlinien und Facetten der Produkte, die für die steuerliche Behandlung bedeutsam sind.

Überblick

Beachten Sie: Weitere Facetten, durch die sich Anbieter voneinander abzugrenzen versuchen, sind in der Regel steuerlich unbeachtlich.

Steuerliche Behandlung der Beiträge zu FLV und FRV

Die Beiträge zu FLV und FRV werden wie folgt nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) behandelt:

Steuerliche Behandlung der Beiträge
Besteuerung der Leistungen aus FLV und FRV

Die Leistungen aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden wie folgt besteuert:

Besteuerung der Leistungen
Bewertung und Zukunfts-Chancen