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01.02.2005 | Fünftel-Regelung

Steuerbegünstigten Betrag richtig ermitteln

Die Empfänger von Ausgleichszahlungen können diese Einkünfte ermäßigt versteuern. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der steuerbegünstigte Betrag ermittelt wird.

Betroffene Fälle

Bestimmte in §  24 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführte Entschädigungen werden steuerlich begünstigt. Das sind:

  • Ausgleichszahlungen an Versicherungsvertreter nach §  89b Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Entschädigungen, die entgangene oder entgehende Einnahmen ersetzen, etwa die Abfindung für entlassene Arbeitnehmer oder Entlassungsentschädigungen
  • Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (Wettbewerbsverbot)

    Bis einschließlich 1998 galt für diese Zahlungen bis zu einem Betrag von maximal 15 Mio. DM der halbe Steuersatz. Seit 1999 gilt die Fünftel-Regelung (§  34 Absatz 1 EStG). Sie sieht zwar immer noch einen ermäßigten Steuersatz vor, führt aber in der Regel zu einer höheren Steuer als der vorher gültige halbe Steuersatz.

    So müssen Sie rechnen