01.02.2005 | Fünftel-Regelung
Steuerbegünstigten Betrag richtig ermitteln
Die Empfänger von Ausgleichszahlungen können diese Einkünfte ermäßigt versteuern. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der steuerbegünstigte Betrag ermittelt wird.
Betroffene Fälle
Bestimmte in § 24 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführte Entschädigungen werden steuerlich begünstigt. Das sind:
Ausgleichszahlungen an Versicherungsvertreter nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) |
Entschädigungen, die entgangene oder entgehende Einnahmen ersetzen, etwa die Abfindung für entlassene Arbeitnehmer oder Entlassungsentschädigungen |
Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (Wettbewerbsverbot) |
Bis einschließlich 1998 galt für diese Zahlungen bis zu einem Betrag von maximal 15 Mio. DM der halbe Steuersatz. Seit 1999 gilt die Fünftel-Regelung (§ 34 Absatz 1 EStG). Sie sieht zwar immer noch einen ermäßigten Steuersatz vor, führt aber in der Regel zu einer höheren Steuer als der vorher gültige halbe Steuersatz.
So müssen Sie rechnen
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