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01.11.2003 | Geringere Steuersätze nutzen!

Steuerspar-Modell Ansparabschreibung

Die Ansparabschreibung ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Das System ist einfach: Bereits vor einer geplanten Investition bilden Sie eine Gewinn mindernde Abschreibung, die Sie im Investitionsjahr Gewinn erhöhend auflösen. Dieses Vorziehen der Anschaffungskosten lohnt sich besonders bei sinkenden Steuersätzen. Und dazu wird es 2004 auf jeden Fall kommen.

Außerdem ist die Ansparabschreibung Voraussetzung dafür, dass Sie die Sonderabschreibung nach §  7g Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch nehmen können. Also Grund genug, eine Ansparabschreibung ins Auge zu fassen. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, warum sich eine Ansparabschreibung gerade in diesem Jahr rechnet und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.

Wer kann eine Ansparabschreibung bilden?

Eine Ansparabschreibung nach §  7g Absatz 3 EStG können Sie bilden, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen, also Einkünfte aus einem Gewerbetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen.

Das ist bei Ihnen der Fall, weil die Einkünfte aus Ihrer Vertretertätigkeit Einkünfte aus einem Gewerbetrieb sind.

Größenmerkmal Betriebsvermögen

Die Ansparabschreibung soll kleine und mittlere Agenturen fördern. Ihr Betriebsvermögen darf daher am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Jahr vor Bildung der Ansparabschreibung) maximal 204.517 Euro betragen. Als Betriebsvermögen gilt der Saldo Ihres betrieblichen Kapitalkontos.

Unser Tipp: Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§  4 Absatz 3 EStG), gilt die Grenze immer als eingehalten (§  7g Absatz 2 Nummer 1a EStG). Das gilt mangels Vorjahreszahlen auch für das Jahr der Agentureröffnung.