Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.01.2004 | Gesetzesänderungen 2003

Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2003 das Steueränderungsgesetz 2003 verabschiedet (Abruf-Nr.  032766 ). Nachfolgend die wichtigsten Änderungen. Aktuell informieren wir Sie im Internet (www.iww.de) über weitere Gesetzesänderungen.

Anschaffungsnaher Aufwand

Der Bundesfinanzhof hatte die von der Finanzverwaltung geschaffene 15-Prozent-Grenze bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen abgelehnt. Jetzt wurde die Verwaltungsregelung gesetzlich festgeschrieben (§  6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz [EStG). Die Neuregelung gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2003 begonnen wurden (Bauantrag, Einreichung Bauunterlagen).

Wichtig: Das BMF-Schreiben vom 18. Juli 2003 (Az: IV C 3 - 2211 - 94/03; Abruf-Nr.  031908 ) gilt künftig für alle Fälle, in denen nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Jahresbescheinigung der Kapitalerträge

Inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute müssen ihren Kunden ab 2004 jährlich eine zusammenfassende Bescheinigung ausstellen. Darin sind alle Daten aus den bei ihnen unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten zusammenzuführen, die ihre Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften benötigen (§  24c EStG).

Lohnzahlung durch Dritte

Im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten gewährter Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer, "wenn der Arbeitgeber weiß und erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden".

Wichtig: Ihr Mitarbeiter muss Ihnen solche Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums melden. Wenn er keine Angabe oder eine erkennbar unrichtige Angabe macht, müssen Sie dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen (§  38 Absatz 4 Satz 3 EStG).

Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung/-Bescheinigung