01.01.2007 | Gesetzesänderungen
Kabinett beschließt Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, kurz: MiFiD) beschlossen. Die Änderungen betreffen das Wertpapierhandelsgesetz sowie das Börsen- und das Kreditwesengesetz. Künftig sollen die Anlageberatung und die Vermittlung von Investmentfonds eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein und der vollen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.
Wichtig: Wer lediglich eine Anlageberatung und Vermittlung in Bezug auf Investmentfondsanteile betreibt, soll nicht als Wertpapierfirma eingestuft werden. Er soll lediglich der Registrierungspflicht nach der Gewerbeordnung unterliegen. Grund: Eine Vollaufsicht als Wertpapierfirma ist nicht angezeigt. Diese Gruppe vermittelt standardisierte Produkte, die einer besonderen Überwachung unterliegen, und sie darf keine Kundengelder in Empfang nehmen.
Unser Service: Wer sich für die Einzelheiten interessiert, findet die MiFiD und den Gesetzentwurf zur Umsetzung der MiFiD im Online-Service unter der Rubrik "Gesetzesmaterialien" - Stichwort "Finanzmarktrichtlinie".