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01.07.2005 | Gestaltungsmodell

Übertragung eines Zweifamilienhauses auf die Kinder

Ein Ehepaar hat es mit dem "Segen" des Bundesfinanzhof (BFH) vorgemacht, wie man ein teils vermietetes, teils eigengenutztes Zweifamilienhaus auf ein Kind überträgt und dem Kind dabei die größtmögliche Gebäudeabschreibung sichert. Lesen Sie nachfolgend, wie das Modell funktioniert.

Die Gestaltung

Die Eltern übertrugen ihrer Tochter das Eigentum an ihrem Zweifamilienhaus mit zwei etwa gleich großen Wohnungen.

  • An der Erdgeschosswohnung behielten sie sich ein lebenslängliches Wohnrecht vor und nutzten die Wohnung weiter selbst.
  • Das Dachgeschoss war und blieb fremdvermietet, Vermieterin war nunmehr die Tochter.
  • Vor der Übertragung des Hauses ermittelten die Eltern nur den Wert der Dachgeschosswohnung einschließlich des darauf entfallenden Anteils am Grund und Boden.
  • Dann verkauften sie die Dachgeschosswohnung zum Verkehrswert an die Tochter.