01.01.2007 | GEZ-Gebühren
Internet-fähige PC ab 2007 GEZ-pflichtig
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Sie für Computer und Mobiltelefone mit Internet-Zugang Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen. Bislang bestand eine Gebührenpflicht lediglich für Radios (5,52 Euro), Fernseher, PC mit TV-Karte, DVD- und Videorecorder sowie Navigationsgeräte mit Empfangsteil (17,03 Euro). Die Neuregelung führt allerdings nur in wenigen Fällen tatsächlich zu einer Höherbelastung. Denn zum einen fällt für sämtliche PC mit Internet-Zugang in der Agentur nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro an (§ 5 Absatz 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag), sofern sie auf demselben oder zusammenhängenden Grundstücken betrieben werden. Zum anderen fällt gar keine PC-Gebühr an, wenn bereits ein herkömmliches betriebliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Das dürfte in den meisten Agenturen der Fall sein.