· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Smartphone, EDV und Software steuergünstig an Mitarbeiter überlassen oder bezuschussen
| Bereits im Dezember 2012 hat „WVV“ Sie informiert, wie Sie Ihren Mitarbeitern betriebliche EDV, Software, Tablets oder Smartphones - die in Ihrem Eigentum bleiben - steuer- und sozialversicherungsfrei privat überlassen bzw. die Nutzung arbeitnehmereigener Geräte bezuschussen können. Mitte des Jahres wurde nun auch die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung bei der Schenkung entsprechender Geräte auf sämtliche Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt. Das ist der Anlass, Ihnen nachfolgend die Regeln detailliert vorzustellen. |
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG
Die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, war schon bisher steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Aufgrund der technischen Entwicklung hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“ vom 8. Mai 2012 den § 3 Nr. 45 EStG erweitert. Steuerfrei sind demnach die Vorteile des Mitarbeiters
- aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör,
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