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28.10.2010 | Grunderwerbsteuer

BFH: Grunderwerbsteuer nach wie vor verfassungsgemäß

Die Erhebung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer eigengenutzten Immobilie ist auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage verfassungsgemäß. Gleiches gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) für den seit 1997 geltenden Steuersatz von 3,5 Prozent (Beschluss vom 22.6.2010, Az: II R 4/09; Abruf-Nr. 103332).  

Praxishinweis: Noch ist nicht bekannt, ob die unterlegenen Steuerzahler Verfassungsbeschwerde erheben werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Denn mit einem anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnten Sie Ihren Grunderwerbsteuerbescheid weiter offen halten.  

 

Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 5 | ID 139633