01.02.2006 | Kapitalanlagen
Anleihebedingungen sind nicht bekannt zu geben
Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen werden selbst dann Vertragsbestandteil, wenn die verwendende Bank sie ihrem Kunden nicht bekannt gibt. Der Kunde kann seine Bank nicht auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über die Anleihebedingungen in Anspruch nehmen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.6.2005, Az: XI ZR 363/04; Abruf-Nr. 052250 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 2 | ID 97477