01.03.2005 | Kfz-Kosten
"Ein-Prozent-Regelung" bei Leasing-Pkw
Bei einem betrieblich und privat genutzten Leasing-Fahrzeug, das in aller Regel im wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-Gebers bleibt, ist die "Ein-Prozent-Regelung" nur anwendbar, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen rechtskräftig entschieden. Begründung: Bleibe das Fahrzeug im wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-Gebers, könne es nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen des Leasing-Nehmers erfasst werden. Folge: Lediglich die Fahrzeugkosten, die auf die betriebliche Nutzung entfallen, können als Betriebsausgabe abgezogen werden. (Urteil vom 16.6.2004, Az: 2 K 83/00; Abruf-Nr. 041957 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 4 | ID 97313