01.09.2006 | Kfz-Kosten
Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Finanzverwaltung ein Fahrtenbuch nicht anerkennen muss, das nicht ordnungsgemäß geführt worden ist (Mai-Ausgabe, Seite 2 und Juli-Ausgabe, Seite 11). Sofern es sich aber nur um kleinere Mängel handelt, muss sie die Aufzeichnungen akzeptieren, entschied das Finanzgericht (FG) Köln. Das gelte zum Beispiel, wenn
lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet worden ist, |
die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht mit den Daten in den Werkstattrechnungen übereinstimmen oder |
geringe Abweichungen zu den Entfernungsangaben laut Routenplaner nicht gesondert erläutert werden. |
Fazit des FG: Ein Fahrtenbuch sei nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweise. Eine Nichtanerkennung wegen einzelner kleiner Ungenauigkeiten sei unverhältnismäßig. Das letzte Wort hat der BFH (Az: VI R 38/06). (Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 4600/04; Abruf-Nr. 061895 )
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 2 | ID 97593