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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung - Agentur: Benachteiligte Unternehmer sollten sich wehren

| Vor knapp einem Jahr hat der BFH entschieden, dass Arbeitnehmer, die mit einem Dienstwagen weniger als 180 Mal im Jahr von zu Hause zur Arbeit pendeln, den geldwerten Vorteil für diese Fahrten günstiger als nach der 0,03-Prozent-Regelung ermitteln dürfen. Unternehmern will das BMF diese Möglichkeit nicht zugestehen. Doch es gibt Wege, sich dagegen zu wehren. |

Die BFH-Entscheidung zum Dienstwagen der Arbeitnehmer

Zunächst eine kurze Rückschau auf die BFH-Entscheidungen: Wer einen Dienstwagen nur an einzelnen Tagen für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit einsetzt, muss nicht den pauschalen Zuschlag von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises wie Arbeitslohn versteuern. Er hat vielmehr Anspruch darauf, dass je Tag nur ein Zuschlag von 0,002 Prozent des Listenpreises versteuert wird. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer weist nach, dass er weniger als 15 Tage pro Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährt (BFH, Urteile vom 22.9.2010, Az: VI R 55/09; Abruf-Nr. 104289 und Az: VI R 57/09; Abruf-Nr. 104290).

Das sagt das BMF zur Anwendung auf Unternehmer

In der Praxis stellt sich seitdem die Frage, ob sich auch Unternehmer auf die positive BFH-Rechtsprechung berufen können.