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01.10.2004 | Kfz-Kosten

Navigationsgerät in Agentur-Pkw ist steuerfrei

Ein Navigationsgerät gehört nicht zur Sonderausstattung eines Dienstwagens, sondern ist ein Telekommunikationsgerät im Sinne von §  3 Nummer 45 Einkommensteuergesetz. Die Kosten für ein Navigationssystem dürfen daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" einfließen. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Praxis der Finanzverwaltung (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 10.6.2002, Az: IV C 5 - S 2334 - 63/02, DStR 2002, 1667).

Beachten Sie: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az: VI R 37/04) eingelegt. (Urteil vom 4.6.2004, Az: 18 K 879/03 E; Abruf-Nr.  042168 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 1 | ID 97229