01.05.2006 | Kfz-Kosten
Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
Die "Ein-Prozent-Regelung" für die private Nutzung Ihres Betriebs-Pkw können Sie nur verhindern, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen das Fahrtenbuch zeitnah führen. |
Sie müssen die Fahrten vollständig und fortlaufend angeben, einschließlich des am Ende jeder Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands. |
Das Fahrtenbuch muss gebunden bzw. in sich geschlossen sein. Die nachträgliche Erstellung anhand loser Notizzettel reicht nicht. |
Eine mit Hilfe eines PC-Programms erstellte und ausgedruckte Fahrtenbuchdatei muss Ihr Finanzamt nur anerkennen, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder sichergestellt ist, dass die Änderungen in der Datei dokumentiert und offen gelegt werden. |
Unser Tipp: Ein über Excel erstelltes Fahrtenbuch erkannte der Bundesfinanzhof nicht an. Besorgen Sie sich daher unbedingt "sichere" Programme. (Urteile vom 9.11.2005, Az: VI R 27/05, und 16.11.2005, Az: VI R 64/04; Abruf-Nrn. 060681 und 060677 )
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