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03.03.2011 | Kfz-Versicherung

Kein Anspruch gegen Vollkasko bei 1,29 Promille

Das Oberlandesgericht Stuttgart kürzt den Anspruch gegen die Vollkaskoversicherung auf Null, wenn der Versicherungsnehmer mit einem Promillewert von mehr als 1,1 fährt und die Alkoholisierung Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte (Beschluss vom 18.8.2010, Az: 7 U 102/10; Abruf-Nr. 110185).  

Praxishinweis: Der Trend in der Rechtsprechung geht eindeutig in die Richtung „Null ab 1,1 Promille“, also mit einem Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit.  

 

Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142707