01.05.2004 | Kostenneutraler Weg
Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Geschickte Gestaltungen oder Verkaufsargumente sind gefragt. Denken Sie bei der betrieblichen Altersversorgung immer an die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen umzuwandeln? Nachfolgend stellen wir Ihnen das "Modell" vor und liefern Ihnen die Vorteile im Überblick.
Wer als Arbeitnehmer entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen monatlich bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, muss darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Geschickter ist es, diese Beträge in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, zum Beispiel in einen Pensionsfonds oder in eine Pensionskasse (§ 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz). Dann werden sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst bei der Auszahlung werden die Versorgungsleistungen steuerpflichtig (Stichwort: "nachgelagerte Besteuerung").
Wichtig: Das "Modell" kann noch optimiert werden. Ohne dass das Netto-Einkommen sinkt, kann ein zusätzlicher Betrag in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.
Für Sie als Vermittler bringt das "Modell" zusätzliches Geschäft. Und es hat auch Vorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Fließen die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung, hat dies für den Arbeitgeber folgende Vorzüge:
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