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26.06.2008 | Krankenversicherung

Beitragspflicht von Kapitalleistungen: BVerfG entscheidet nicht

Zahlungen aus betrieblichen Direktversicherungen sind beitragspflichtig – und dabei bleibt es. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde (Ausgabe 3/2008, Seite 1) nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht der BVerfG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen den Versorgungsbezügen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch V gleichzustellen und damit der Beitragspflicht zu unterwerfen. (Beschluss vom 7.4.2008, Az: 1 BvR 1924/07) (Abruf-Nr. 081628)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 120029