Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.01.2006 | Krankenversicherung

Betriebliche Altersversorgung mit Zahlbetrag anzusetzen

Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung sind in voller Höhe beitragspflichtig und nicht nur mit dem Ertragsanteil. Seit dem 1. Januar 2004 müssen pflichtversicherte Rentner statt des halben den vollen Beitragssatz auf ihre Betriebsrenten entrichten. Dass diese Verdopplung rechtens ist, hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (Ausgabe 1/2005, Seite 1 ). Jetzt hat es klargestellt, dass der volle Beitragssatz auf den Zahlbetrag der Betriebsrente und nicht nur auf den Ertragsanteil anzuwenden ist. (Urteil vom 21.9.2005, Az: B 12 KR 12/04 R; Abruf-Nr.  052964 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 3 | ID 97463