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28.04.2008 | Kundeninformation

Verwertbares Vermögen bei Hartz IV

Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine wichtige Entscheidung zur Verwertung von Vermögen bei Hartz IV-Empfängern gefällt, die für Ihre Kunden wichtig sein kann:  

  • Eine Rentenversicherungspolice mit einem Rückkaufswert von 6.557,50 Euro bei eingezahlten Prämien in Höhe von 12.655,95 Euro scheidet als verwertungspflichtiges Vermögen aus. Eine Verwertung sei angesichts der drohenden hohen Verluste offensichtlich unwirtschaftlich (Verlust: 48,2 Prozent).
  • Eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 4.002,74 Euro bei eingezahlten Prämien in Höhe von 4.596,24 Euro ist nach Auffassung des BSG zu verwerten. Der Verlust von 12,9 Prozent sei noch nicht unwirtschaftlich.
  • Ein gebrauchter Mittelklassewagen im Wert von maximal 7.500 Euro ist nicht verwertbar, entschied das BSG. Soweit der Grenzbetrag von 7.500 Euro überschritten sei, sei der Verkehrswert als Vermögen zu berücksichtigen (hier um 2.100 Euro).

Damit ist klar: Trotz eines Verlustes von 12,9 Prozent muss der Betroffene eine Lebensversicherung verwerten. In punkto Pkw gilt jetzt ein Grenzbetrag von 7.500 Euro – und nicht mehr 5.000 Euro. (Urteil vom 6.9.2007, Az: B 14/7b AS 66/06 R) (Abruf-Nr. 072981)  

Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 4 | ID 118918