01.12.2004 | Lebensversicherung
Achtung bei Vorratsversicherungen!
In der November-Ausgabe (Seite 17) wurde die Risikoanfangsversicherung als Instrument bezeichnet, um sich die Steuerfreiheit der Kapitalauszahlung für eine nach 2004 beginnende Kapitallebensversicherung zu sichern. Die Aussage beruhte auf den bis dahin bekannten Informationen. Sie gilt jetzt nicht mehr ohne weiteres: Es existiert der Entwurf eines Schreibens der Finanzverwaltung. Darin stellt sie Kriterien auf, an Hand derer sie die Angemessenheit von Beitragsanpassungen prüfen will. Die Finanzverwaltung will nicht nur Beitragserhöhungen mit entsprechender Summenerhöhung als Beitragsanpassung interpretieren, sondern auch Beitragsanpassungen im Rahmen von Risikoanfangsversicherungen.
Wichtig: Die im Entwurf genannten Kriterien werden vermutlich noch überarbeitet. Eine 20-prozentige Beitragsanpassung pro Jahr dürfte steuerlich unproblematisch sein. Ebenso eine Verdoppelung des Beitrags innerhalb von drei (möglicherweise sogar von fünf) Jahren. Es kommt somit nicht nur auf den Vertragsschluss und den Beginn der späteren Kapitallebensversicherung an, sondern auf das Ausmaß der Beitragsanpassung zwischen Risiko- und späterer Kapitallebensversicherung.
Unser Tipp: Wir halten Sie auf dem Laufenden. Achten Sie zudem auf die Informationen der Versicherer.