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27.03.2009 | Lebensversicherung

Rückkauf vor zwölf Jahren grundsätzlich steuerschädlich

Bei vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen sind die Sparanteilszinsen bei Rückkauf vor Ablauf von zwölf Jahren voll steuerpflichtig. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen kommt es dabei nicht auf die Kündigungsmotivation des Kunden an (hier: Vermeidung von Verlusten aufgrund befürchteter Insolvenz des Versicherers). Die Steuerpflicht der Sparanteilszinsen bestehe selbst, wenn der Rückkaufswert geringer sei als die eingezahlten Beiträge. (rechtskräftiges Urteil vom 18.11.2008, Az: 12 K 10521/05) (Abruf-Nr. 090906)  

Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 3 | ID 125640